Tourist Firma Ekaterina UG
Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen / AGB
Tourist Firma Ekaterina UG
Robert Wetzel
Lettenweg 44
69488
Birkenau
Sehr geehrter Kunde,
Die Tourist Firma Ekaterina UG ist nur Vermittler für den Aufenthalt auf der Ekaterina Lodge
(Basa Bakirka) in Russisch Fernost Ochotsk.
Für Flüge, Hotelübernachtungen, Erlangen von Visa usw. stehen wir Ihnen nur beratend zur Verfügung.
Nachfolgende Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler zu Stande
kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
der § 675 ff. BGB / § 631 ff. BGB und füllen diese aus.
1. Vertragsschluss
Mit Ihrem Buchungsauftrag, der schriftlich, oder per
e-Mail erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der
durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt.
Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem
Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung
stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag
im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen
Ihnen und dem Reiseveranstalter, Hotelier, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft.
2. Vertragspflichten des Reisevermittlers
Unsere
vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise', Beförderung', Unterbringung und/oder
Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen
Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.
Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir
nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich
ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche
Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.
Bei der Erteilung
von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle
und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung
kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
Die EU’Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung
einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu unterrichten.
Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast
die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt.
Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet.
Die
gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseite www.lba.de in
ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar.
3. Einreisevorschriften, Visa(und Versicherungen
Bitte beachten Sie
unsere Informationen zu Pass', Visa' und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist
durch eine schuldhafte Falsch' oder Nichtinformation durch uns bedingt.
Eine entsprechende Aufklärung' oder Informationspflicht
besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und
die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den Ihnen vorliegenden Leistungsbeschreibungen
enthalten sind.
Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten
Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer
Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle
Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen
Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich
der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen
durch Sie und Ihre Mitreisenden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung
zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen
werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang,
Deckungsschutz
und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht. Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten
und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände
von uns schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.
Für die Durchführung sowie die Bezahlung
der von uns lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts' und Beförderungsbedingungen
der jeweils genannten Leistungsträgers. Sie können bei schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per e-Mail auch auf die Möglichkeit
verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung
einverstanden erklären, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen.
Bei Flug' und Bahnbeförderungsleistungen
gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen
und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis
(Tfv) Personenverkehr).
5. Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer
Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig.
Als
Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung
von Linienfluggesellschaft oder Bahn. Serviceentgelte bleiben von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer
Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt.
In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte
Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.
Als einbuchende Agentur werden
wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso
des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich
geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist ohne Einfluss
auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis.
Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich
grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.
Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträger
gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes
für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.
6.1
Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise' und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit
diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.
6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger
zu leistenden Zahlungen auf den Reise und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen
der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für erforderlich halten.
6.3
Auch im Falle des Rücktritts vom Reise oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits verauslagte oder noch zu
verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf
den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts' und Beförderungsbedingungen
des betreffenden Leistungsträgers. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen Rücktrittsentschädigung
und Stornokosten zu prüfen.
Es bleibt Ihnen gegenüber dem Leistungsträger Vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein
wesentliche geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.
6.4 Preisänderungen des
Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen
an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.
6.5 Aufwendungen,
die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem
gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.
6.6 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche
gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise' oder Beförderungsvertrages
entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher
Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mit verursacht haben oder Ihnen gegenüber
aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.
7. Bezahlung
Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine
Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises von Ihnen zu verlangen. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung
fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 10 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung, in der Regel aber bis spätestens
14 Tage vor Reisebeginn, erhält der Kunde die gesamten Reiseunterlagen.
Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der
Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), können wir pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt von 100,' € erheben.
8. Reiseunterlagen
Sie
haben die Pflicht, Vertrags' und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen von diesem zur Verfügung gestellt wurden,
insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie
verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber
zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht
(ß 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn
die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.
In der Regel werden Ihnen
die Reiseunterlagen per Post oder e-Mail zugestellt. Sollten Sie einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, haben
Sie alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen
an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso' oder Hinterlegungskosten sind von Ihnen zu tragen. Sollten
Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens 14 Arbeitstage vor Reiseantritt zur Verfügung stehen,
wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
9. Reklamationen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche,
Ersatzansprüche
aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht
werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer
Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von
Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer.
Insbesondere sind wir
nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise
dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an den betroffenen Leistungsträger
oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger
Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen
und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts' und Beförderungsbedingungen
der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die unter der Internetseite www.lba.de veröffentlichten Informationen
zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier' und Gepäckschäden.
10. Haftung des Reisevermittlers
Soweit
wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für
das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.
Ohne ausdrückliche
diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für
Mängel der Leistungserbringung und Personen oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht,
soweit wir gern, ß 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
Eine
etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen
unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Reisegast für die Kranken und Unfallversicherung ihrer eigenen Person
verantwortlich sind. Tourist Firma Ekaterina UG gewährt keinen Kranken oder Unfallschutz.
Es obliegt Ihnen als Teilnehmer einer
Reise / Expedition, sich vorab über evtl. Gefahren, insbesondere bei Touren in freier Natur zu informieren. Wir lehnen jegliche Haftung
für Unfälle die durch Ausübung von fischen und jagen sowie ähnlicher Aktivitäten und dadurch verursachten oder in kauf genommenen
Unfälle, Körperliche Schäden und Krankheiten usw. (Mücken, Schlangen, Bären uä.) ab.
Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem
Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer)
äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung
Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche
Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.
Die im Zusammenhang mit schlechtem Wetter (Naturgewalten)
- Natur – Katastrophen, sowie Klimatische Einflüsse jeglicher Art - verbundenen Mehrkosten werden nicht von uns übernommen (wie zum
Beispiel;
Übernachtungen und Verpflegung im Falle eines Flugausfalls, Übernachtungen außerhalb bei Überschwemmung der Ekaterina Lodge
(Basa Bakirka), und so weiter). Die in diesem Zusammenhang verlorenen Angeltage/Aufenthaltstage auf der Lodge werden nicht erstattet.
Eventuelle Fischerei-Ausfälle, die mit unvorhergesehenen klimatischen Veränderungen (Hochwasser, Niedrigwasser, usw.) zusammenhängen,
werden nicht erstattet.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von
Reisevermittlungsleistungen
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich
Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere
wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung
stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung
erforderlich ist.
Wir möchten Sie künftig schriftlich, telefonisch und per E-Mail über aktuelle Angebote informieren und unterstellen
Ihre Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit
Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen.
Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht wünschen,
unterrichten Sie uns bitte. Wir weisen Sie darauf hin, dass alle Fotos und Videos die auf den von Tourist Firma Ekaterina UG organisierten
und/oder durchgeführten Reisen gemacht wurden, von Tourist Firma Ekaterina UG für Werbezwecke gebraucht und veröffentlicht werden
dürfen.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Auf das gesamte Rechts' und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als
Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler
ist unser Gerichtsstand ausschließlich der Ort des Firmensitzes.
Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers als vereinbart.
Sollte eine Bestimmung
dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages
und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Reisevermittler:
Tourist Firma Ekaterina UG
Inhaber Robert Wetzel
Lettenweg 44
D-
69488 Birkenau
Stand: Februar 2025
Termine und News
1. Der Katalog 2025
2. Unser Russland Treffen 2025
findet vom 14. bis
16. November
im Hotel Kalikutt statt
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