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Tourist Firma Ekaterina UG

 

Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen / AGB

Tourist Firma Ekaterina UG

Robert Wetzel

Lettenweg 44

69488 Birkenau

 

Sehr geehrter Kunde,

 

Die Tourist Firma Ekaterina UG ist nur Vermittler für den Aufenthalt auf der Ekaterina Lodge (Basa Bakirka) in Russisch Fernost Ochotsk.

 

Für Flüge, Hotelübernachtungen, Erlangen von Visa usw. stehen wir Ihnen nur beratend zur Verfügung.

 

Nachfolgende Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der § 675 ff. BGB / § 631 ff. BGB und füllen diese aus.

 

1. Vertragsschluss

Mit Ihrem Buchungsauftrag, der schriftlich, oder per e-Mail erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt.

 

Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

 

Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter, Hotelier, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft.

 

2. Vertragspflichten des Reisevermittlers

Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise', Beförderung', Unterbringung und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.

 

Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.

 

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

 

Die EU’Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten.

 

Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet.

 

Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar.

 

3. Einreisevorschriften, Visa(und Versicherungen

Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass', Visa' und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch' oder Nichtinformation durch uns bedingt.

 

Eine entsprechende Aufklärung' oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den Ihnen vorliegenden Leistungsbeschreibungen enthalten sind.

 

Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

 

Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang,

Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht. Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.

 

4. Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts' und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträgers. Sie können bei schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per e-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklären, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen.

 

Bei Flug' und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).

 

5. Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig.

 

Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn. Serviceentgelte bleiben von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt.

 

In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

 

Als einbuchende Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis.

 

Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

 

Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

 

6. Aufwendungsersatz

6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise' und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

 

6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für erforderlich halten.

 

6.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts' und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen.

Es bleibt Ihnen gegenüber dem Leistungsträger Vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentliche geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

 

6.4 Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.

 

6.5 Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

 

6.6 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise' oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mit verursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.

 

7. Bezahlung

Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises von Ihnen zu verlangen. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 10 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung, in der Regel aber bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, erhält der Kunde die gesamten Reiseunterlagen.

 

Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), können wir pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt von 100,' € erheben.

 

8. Reiseunterlagen

Sie haben die Pflicht, Vertrags' und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen von diesem zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (ß 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

 

In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen per Post oder e-Mail zugestellt. Sollten Sie einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, haben Sie alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso' oder Hinterlegungskosten sind von Ihnen zu tragen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens 14 Arbeitstage vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.

 

9. Reklamationen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche,

Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer.

 

Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

 

Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts' und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die unter der Internetseite www.lba.de veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier' und Gepäckschäden.

 

10. Haftung des Reisevermittlers

Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

 

Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gern, ß 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

 

Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Reisegast für die Kranken und Unfallversicherung ihrer eigenen Person verantwortlich sind. Tourist Firma Ekaterina UG gewährt keinen Kranken oder Unfallschutz.

 

Es obliegt Ihnen als Teilnehmer einer Reise / Expedition, sich vorab über evtl. Gefahren, insbesondere bei Touren in freier Natur zu informieren. Wir lehnen jegliche Haftung für Unfälle die durch Ausübung von fischen und jagen sowie ähnlicher Aktivitäten und dadurch verursachten oder in kauf genommenen Unfälle, Körperliche Schäden und Krankheiten usw. (Mücken, Schlangen, Bären uä.) ab.

 

Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.

 

Die im Zusammenhang mit schlechtem Wetter (Naturgewalten) - Natur – Katastrophen, sowie Klimatische Einflüsse jeglicher Art - verbundenen Mehrkosten werden nicht von uns übernommen (wie zum Beispiel;

Übernachtungen und Verpflegung im Falle eines Flugausfalls, Übernachtungen außerhalb bei Überschwemmung der Ekaterina Lodge (Basa Bakirka), und so weiter). Die in diesem Zusammenhang verlorenen Angeltage/Aufenthaltstage auf der Lodge werden nicht erstattet. Eventuelle Fischerei-Ausfälle, die mit unvorhergesehenen klimatischen Veränderungen (Hochwasser, Niedrigwasser, usw.) zusammenhängen, werden nicht erstattet.

 

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von

Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

 

Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.

 

12. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

 

Wir möchten Sie künftig schriftlich, telefonisch und per E-Mail über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen.

 

Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte. Wir weisen Sie darauf hin, dass alle Fotos und Videos die auf den von Tourist Firma Ekaterina UG organisierten und/oder durchgeführten Reisen gemacht wurden, von Tourist Firma Ekaterina UG für Werbezwecke gebraucht und veröffentlicht werden dürfen.

 

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Auf das gesamte Rechts' und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschließlich der Ort des Firmensitzes.

 

Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers als vereinbart.

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Reisevermittler:

Tourist Firma Ekaterina UG

Inhaber Robert Wetzel

Lettenweg 44

D- 69488 Birkenau

 

 

Stand: Februar 2025

 

Termine und News
 
1. Der Katalog 2025
 
 
 
 
2. Unser Russland Treffen 2025
findet vom 14. bis 16. November
im Hotel Kalikutt statt
 
 
 
Videos & Bilder
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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